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Quels sont les prérequis pour trouver un poste d’enseignante ou d’enseignant en Suisse?

30/04/2025

Est-il nécessaire de présenter un diplôme d’enseignement reconnu par la CDIP pour trouver un poste d’enseignant ou d’enseignante en Suisse? Daniela Müller et Livia Schwestermann font le point sur la reconnaissance des diplômes obtenus à l’étranger et sur les modalités d’engagement des personnes concernées en Suisse.

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Ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom ist gesamtschweizerisch gültig. Zudem bestätigt die EDK-Anerkennung, dass die Ausbildung den inhaltlichen Mindestanforderungen gemäss dem gesamtschweizerisch gültigen Anerkennungsreglement für die jeweiligen Fächer und Unterrichtsstufen entspricht. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Kanton die Ausbildung absolviert wurde. Ausländische Lehrpersonen können ihre Diplome durch die EDK anerkennen lassen, wodurch sie eine Bestätigung über die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung im Vergleich zur entsprechenden Ausbildung für Lehrpersonen in der Schweiz erhalten. Damit die Anerkennung durch die EDK ausgestellt werden kann, muss auch ein Sprachdiplom in einer Landessprache der Schweiz eingereicht werden. Den Anstellungsbehörden steht es jedoch frei, andere Anforderungen an die Sprachkompetenzen zu formulieren.

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Die Anstellungsbehörden definieren in Übereinstimmung mit den kantonalen Richtlinien, welche Kompetenzen für die jeweilige Stelle am wichtigsten sind und wem eine Anstellung angeboten wird. Der Lohn wird grundsätzlich in den kantonalen Richtlinien definiert. Für die Lohnberechnung sind neben der stufenspezifischen Ausbildung auch Berufserfahrung, Weiterbildungen und der tatsächliche Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung relevant.

Kein Anrecht auf Anstellung

Die Ausbildung zur Lehrperson für die obligatorische Schule erfolgt in der Schweiz in der Regel an einer kantonalen pädagogischen Hochschule. Die Diplome der meisten angebotenen Studiengänge sind von der EDK anerkannt. Mit dem Abschluss der Ausbildung zur Lehrperson wird somit ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom vergeben. Im Unterschied zu vielen anderen Ländern berechtigt eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Lehrperson in der Schweiz jedoch nicht zu einer Festanstellung. Denn über Voraussetzungen und Verfahren der Anstellung von Lehrpersonen entscheiden die kantonalen Anstellungsbehörden. Für die Anstellungen von Lehrpersonen in der obligatorischen Schule können je nach Kanton folgende Organe beziehungsweise Personenkreise zuständig sein: kommunale Exekutive, lokale Schulbehörde, Gesamtheit der Stimmberechtigten, kantonale Aufsichtsbehörde, kantonale Exekutive, Erziehungsdepartement beziehungsweise Bildungsdirektion oder Schulleitung.

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Angestellt bleiben

Die meisten Kantone verlangen von den Lehrpersonen regelmässige, berufsspezifische Weiterbildungen. Ein EDK-anerkanntes Diplom gewährleistet in dieser Hinsicht das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Weiterbildungsangeboten in der ganzen Schweiz, sofern die erforderlichen Sprachkompetenzen vorliegen. Liegt bei der Anstellung noch keine stufenspezifische Ausbildung vor, kann es sein, dass der Kanton Fristen setzt, um eine entsprechende Ausbildung an einer Schweizer Hochschule zu absolvieren. Einzelne Kantone verlangen zudem eine periodische Überprüfung des Leumunds, damit die Anstellung weitergeführt werden kann.

Ein gesamtschweizerisch gültiges Lehrdiplom erteilt in diesem Sinne eine Unterrichtsbefähigung für bestimmte Unterrichtsfächer auf einer bestimmten Schulstufe. Diese ist in der ganzen Schweiz gültig. Die konkrete Erlaubnis, den Beruf in einem Kanton auszuüben, wird erst durch die kantonale Anstellung erteilt. Dabei können Fächer und Schulstufen vom Lehrdiplom beziehungsweise der Ausbildung abweichen. Darüber entscheiden die kantonalen Anstellungsbehörden.

Weitere Informationen zur Diplomanerkennung gibt es im Video. Darin wird anhand von vier fiktiven Beispielen erklärt, wie der Prozess der Diplomanerkennung genau abläuft.

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