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La collaboration entre la Confédération et les cantons en matière d’éducation et de formation: d’où vient cette idée novatrice, basée sur l’échange et le dialogue? Un article de blog signé Susanne Hardmeier.
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Die Bildungszusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen setzt auf Austausch und Dialog in der Überzeugung, dass unterschiedliche Perspektiven zu einem besseren Ergebnis führen. Doch wie gelingt dieses innovative Konzept?
So steht es in Artikel 61a der Bundesverfassung.
Ja was denn nun, fragt man sich: gemeinsam oder jeder in seinem Zuständigkeitsbereich?
Vorab: die Zuständigkeiten sind in der Bundesverfassung klar geregelt. Die auf den zitierten Artikel folgenden Verfassungsartikel legen klar fest: Die Kantone sind für das Schulwesen zuständig (wobei sie hier einen Harmonisierungsauftrag erhalten), der Bund für die Berufsbildung. Eine gemeinsame Zuständigkeit sieht die Verfassung für die Koordination und Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich vor (die Herausforderungen dieser Bestimmung sind an einem anderen Ort darzulegen, dies würde die Zeichenvorgabe dieses Blogs sprengen).
Wenn wir es also nicht mit einer Verwischung von Zuständigkeiten zu tun haben – was hat es dann mit dem Wörtchen «gemeinsam» auf sich, das die Staatsebenen in ihrer Sorge für Qualität und Durchlässigkeit im Bildungsraum verbindet?
Von der interkantonalen Zusammenarbeit…
Im Bildungsbereich blicken wir auf eine lange Tradition der interkantonalen Zusammenarbeit zurück: Der Austausch zwischen den Kantonen, die ihre zum Teil sehr unterschiedlichen Realitäten und Herausforderungen, Erfahrungen und Lösungsansätze einbringen können, führt zu ausgereiften und belastbaren Lösungen. Oft werden diese im Sinne der guten Praxis formuliert und nicht zwingend als gemeinsame Lösung, sodass Flexibilität in der Umsetzung bleibt. Das ist der kooperative Föderalismus, wie wir ihn im gesamten Netzwerk der EDK pflegen.