«Quereinstieg» – Seit der omnipräsenten Diskussion um den Lehrpersonenmangel ist der Begriff in aller Munde. Welche Formen für den alternativen Einstieg in den Lehrberuf existieren und was sind die Voraussetzungen hierfür?
Voraussetzungen für den Quereinstieg
Die EDK war und ist sich einig, dass die Qualität des Unterrichts ein wichtiger Wert ist, dem Sorge getragen werden muss. Lehrpersonen brauchen angesichts der Verantwortung und Belastung im Unterricht gute Ausbildungen. Auch Ausbildungsgänge für Quereinsteigende müssen die Lehrpersonen gut für den Schulalltag rüsten. Sie richten sich deshalb an Personen mit einer gewissen Reife und Lebenserfahrung. Diese bringen so wertvolle Kompetenzen mit, die im Rahmen einer anderen Ausbildung und aufgrund von Berufserfahrung erworben wurden. Deswegen wurden neben dem Mindestalter zwei weitere Voraussetzungen für den Quereinstieg definiert. Quereinsteigende zeichnen sich durch drei Merkmale aus:
Die drei Möglichkeiten des Quereinstiegs
Das EDK-Diplomanerkennungsrecht unterscheidet zwischen drei Möglichkeiten für den Quereinstieg in die Ausbildung zur Lehrperson:
Wer sich für einen Quereinstieg in den Lehrberuf interessiert, findet auf unserer Website Quereinstieg als Lehrerin/Lehrer weitere Informationen.